MainGlow Records
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – MainGlow Records, Inh. Nicole Conring, Sportallee 1, 61191 Rosbach, Deutschland, info@mainglow-records.de – mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel durch einen mit der Post versandten Brief oder eine E-Mail, über Ihren Entschluss informieren. Sie können das Muster-Widerrufsformular verwenden; dies ist nicht vorgeschrieben.
Sie können den Vertrag außerdem über unsere elektronische Widerrufsfunktion widerrufen. Nach dem Absenden erhalten Sie unverzüglich eine elektronische Eingangsbestätigung mit Inhalt, Datum und Uhrzeit des Widerrufs.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erstatten wir alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang Ihres Widerrufs. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Transaktion, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ihnen werden wegen der Rückzahlung keine Entgelte berechnet.
Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen, haben Sie einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser entspricht dem Anteil der bis zum Eingang Ihres Widerrufs bereits erbrachten Dienstleistungen im Verhältnis zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Dienstleistungen.
Erlöschen des Widerrufsrechts
Bei einem Vertrag über entgeltliche Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung, wenn Sie vor Beginn ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen, und bestätigt haben, dass Ihnen bekannt ist, dass Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt.